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Rechtsprechung
   BFH, 07.12.2005 - I B 113, 114/05, I B 113/05, I B 114/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16474
BFH, 07.12.2005 - I B 113, 114/05, I B 113/05, I B 114/05 (https://dejure.org/2005,16474)
BFH, Entscheidung vom 07.12.2005 - I B 113, 114/05, I B 113/05, I B 114/05 (https://dejure.org/2005,16474)
BFH, Entscheidung vom 07. Dezember 2005 - I B 113, 114/05, I B 113/05, I B 114/05 (https://dejure.org/2005,16474)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Unterlasssen der Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten

  • Judicialis

    FGO § 53 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 53 Abs. 3 Satz 2; ; FGO § 73 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 121 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 53 Abs. 3 § 116 Abs. 2 S. 1
    NZB - Fristbeginn; im Ausland lebender Kläger

  • datenbank.nwb.de

    Beginn der Frist für Nichtzulassungsbeschwerde bei fehlender Benennung eines Empfangsbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 602
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BFH, 06.07.2012 - V B 103/11

    Zur Aufforderung, einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen

    Bestellt der Kläger, der --wie hier die Klägerin-- seinen Wohnsitz oder Sitz nicht im Geltungsbereich der FGO hat, trotz richterlicher Aufforderung und Hinweises auf die verfahrensrechtlichen Folgen keinen inländischen Zustellungsbevollmächtigten, gilt eine Anordnung oder Entscheidung gemäß § 53 Abs. 3 Satz 2 FGO mit deren Aufgabe zur Post als wirksam zugestellt (vgl. hierzu auch BFH-Beschlüsse vom 30. November 2011 VI B 22/11, BFH/NV 2012, 436 Leitsatz 2 und unter II.3.; vom 7. Dezember 2005 I B 113, 114/05, BFH/NV 2006, 602, unter II.; vom 10. August 2004 III R 19/04, BFH/NV 2004, 1668 Leitsatz 2 und unter II.1.).
  • BFH, 07.12.2005 - I B 114/05

    Unterlasssen der Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten

    I B 113/05 I B 114/05.
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Rechtsprechung
   BFH, 09.12.2005 - VI E 1/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,14444
BFH, 09.12.2005 - VI E 1/05 (https://dejure.org/2005,14444)
BFH, Entscheidung vom 09.12.2005 - VI E 1/05 (https://dejure.org/2005,14444)
BFH, Entscheidung vom 09. Dezember 2005 - VI E 1/05 (https://dejure.org/2005,14444)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 602
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 09.09.2005 - IX E 3/05

    Erinnerung gegen Kostenansatz; Streitwert

    Auszug aus BFH, 09.12.2005 - VI E 1/05
    Er ist mit dem Streitwert des Klageverfahrens identisch, sofern das Begehren im Verfahren vor dem BFH nicht eingeschränkt wird (BFH-Beschluss vom 9. September 2005 IX E 3/05, BFH/NV 2005, 2247).
  • BFH, 13.06.2005 - IX E 1/05

    Kostenansatz; Erinnerung

    Auszug aus BFH, 09.12.2005 - VI E 1/05
    Soweit der Kostenschuldner die angebliche Fehlerhaftigkeit des der Kostenrechnung zugrunde liegenden Beschlusses des Bundesfinanzhofs (BFH) rügt, kann er damit im Erinnerungsverfahren nicht gehört werden (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 13. Juni 2005 IX E 1/05, BFH/NV 2005, 1622).
  • BFH, 23.03.2005 - VI B 146/04

    Bemessungsgrundlage des Altersentlastungsbetrags

    Auszug aus BFH, 09.12.2005 - VI E 1/05
    Der erkennende Senat hat mit Beschluss vom 23. März 2005 VI B 146/04 die Beschwerde des Kostenschuldners und Erinnerungsführers (Kostenschuldner) wegen Nichtzulassung der Revision als unzulässig verworfen.
  • BFH, 29.06.2006 - VI E 2/06

    Erinnerung gegen den Kostenansatz; Zurückweisung einer Anhörungsrüge

    Mit ihr kann dagegen nicht geltend gemacht werden, dass die der Kostenrechnung zugrunde liegende Gerichtsentscheidung fehlerhaft sei (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 9. Dezember 2005 VI E 1/05, BFH/NV 2006, 602, m.w.N.).
  • BFH, 03.07.2006 - VI E 3/06

    Kostenansatz; Erinnerung

    Dieser schon zur Rechtslage nach § 5 Abs. 1 Satz 1 GKG a.F. geltende Grundsatz (vgl. BFH-Beschlüsse vom 14. April 2003 IX E 4/03, BFH/NV 2003, 1084; vom 23. November 1999 IX E 7/99, BFH/NV 2000, 727; vom 3. November 1997 XI E 3/97, BFH/NV 1998, 486) gilt unverändert fort (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Dezember 2005 VI E 1/05, BFH/NV 2006, 602; vom 25. Oktober 2005 IX E 4/05, BFH/NV 2006, 342).
  • BFH, 19.04.2006 - VI E 1/06

    Streitwert: Rüge der Verfassungswidrigkeit einer Norm

    Mit der Erinnerung gegen den Kostenansatz kann nicht die Fehlerhaftigkeit der Gerichtsentscheidung geltend gemacht werden, die der Kostenrechnung zugrunde liegt (ständige höchstrichterliche Rechtsprechung, zuletzt Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Dezember 2005 VI E 1/05, BFH/NV 2006, 602, m.w.N.; vom 1. Dezember 2005 XI E 2/05, BFH/NV 2006, 596, und vom 9. November 2005 VIII S 8/05, BFH/NV 2006, 575).
  • BFH, 08.11.2006 - VIII E 10/06

    Einwendungen gegen die Kostenrechnung

    Soweit die Erinnerungsführerin die angebliche Fehlerhaftigkeit des der Kostenrechnung zugrunde liegenden Beschlusses des erkennenden Senats vom 19. Juli 2006 rügt, kann sie damit im Erinnerungsverfahren nicht gehört werden (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2006, 342; vom 9. Dezember 2005 VI E 1/05, BFH/NV 2006, 602).
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Rechtsprechung
   BFH, 07.12.2005 - I B 114/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,33339
BFH, 07.12.2005 - I B 114/05 (https://dejure.org/2005,33339)
BFH, Entscheidung vom 07.12.2005 - I B 114/05 (https://dejure.org/2005,33339)
BFH, Entscheidung vom 07. Dezember 2005 - I B 114/05 (https://dejure.org/2005,33339)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterlasssen der Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten

  • Judicialis

    FGO § 53 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 53 Abs. 3 Satz 2; ; FGO § 73 Abs. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 1; ; FGO § 121 Satz 1

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Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 602
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

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